Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen wird abgeschafft

Eigenstromsteuer für Photovoltaik-Anlagen wird abgeschafft!

Die Eigenverbrauchssteuer für Photovoltaik-Anlagen wurde in Österreich im Jahr 2014 von der damaligen Bundesregierung (ÖVP/SPÖ) eingeführt .
Statt eine vielfach geforderte ökologische Steuerreform umzusetzen, sollte die Eigenversorgung mit Ökostrom, zum Kopfschütteln vieler Beteiligter, besteuert (bestraft) werden.

Zunächst war eine Freibetragsgrenze von 5.000 Kilowattstunden pro Jahr geplant. Auf Initiative des österreichischen Branchenverbandes PVA konnte diese auf 25.000 Kilowattstunden pro Jahr angehoben werden. Bis zu dieser Grenze ist der Eigenverbrauch von selbst erzeugten Ökostrom steuerfrei. Steigt der Eigenverbrauch darüber hinaus, muss der Anlagenbetreiber für jede selbst genutzte Kilowattstunde 1,5 Cent an das Finanzamt abführen.
Dies geht natürlich zu Lasten von größeren oder gewerblich genutzten Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden von Gewerbe-Betrieben, die daher bis dato auch kaum in den Ausbau der Erneuerbaren Energien auf Österreichs Gewerbedächern investierten.

Nun soll es nach den Plänen der österreichischen Bundesregierung anders kommen.

Durch die Steuerstrukturreform des Finanzministeriums soll ab dem Jahr 2020 die Eigenstromsteuer für Photovoltaik-Anlagen abgeschafft werden.