
29 Okt. Vorausschau Förderungen 2020
Tarifförderungen 2020
Die Antragstellung ist ab 09. Jänner 2020, 17:00 Uhr MEZ möglich.
Die Ökostromtarif-Förderung gilt für Anlagen die größer als 5 kWp sind.
Anlagen größer 200 kWp und Anlagen auf Freiflächen können nicht gefördert werden.
Der Tarif für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaik-Anlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kWpeak bis 200 kWpeak
ist wie folgt festgesetzt: 7,67 Cent/kWh
Als Investitionszuschuss für die Errichtung werden zusätzlich 30% der Errichtungskosten gewährt, höchstens jedoch ein Betrag in der Höhe von 250 EUR/kWpeak.
Anträge auf Tarifförderung können online bei der OeMAG eingebracht werden.
Die Reihung der Anträge erfolgte nach der Eigenverbrauchs-quote und dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Investitionszuschüsse 2020
Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
können ab dem 11. März 2020, 17:00 Uhr MEZ eingebracht werden.
Photovoltaik-Anlagen von 5,00 kWp bis 500,00 kWp Leistung werden durch die Novellierung des Ökostromgesetzes, welche im Jänner 2018 in Kraft getreten ist, mit einem Investitionszuschuss unterstützt.
Deine Einreichstelle ist die >OeMAG, Österreichische Ökostrom-Abwicklungsstelle.
Für PV-Anlagen von über 5 kWp bis max. 100 kWp, die ausschließlich auf einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder auf einer Betriebsfläche angebracht sind, gibt es einen Investitionszuschuss von 250 EUR/kWp. Weiters für PV-Anlagen von 100 kWp bis max. 500 kWp einen Investitionszuschuss von 200 EUR/kWp.
Für elektrische Strom-Speichersysteme wird einen Investitionszuschuss von 200 EUR/kWh gewährt, wobei die Speicherkapazität min. 0,5 kWh/kWp betragen muss.
Es können maximal bis zu 50 kWh Speicherkapazität pro Anlage gefördert werden .
Erweiterungen von bestehenden Stromspeichern oder Photovoltaik-Anlagen können ebenfalls gefördert werden.