EAG – 1.Fördercall für das Jahr 2025

EAG-Erneuerbaren Ausbaugesetz

Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher 2025
Start Fördercall am 23.04.2025 bis 08.05.2025

Bei den Investitionszuschüssen aus dem EAG handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zu neuen Photovoltaik- und Stromspeicher-Anlagen.
Erweiterungen werden ebenfalls gefördert.

Eine Kombination mit der Umsatzsteuer-Befreiung nach UStG 1994, § 28, Abs. 62 ist nicht möglich.

Bei Photovoltaik-Anlagen wird jedes einzelne kWp-Leistung, bei Stromspeicher wird jede einzelne kWh-Kapazität, mit einem Fördersatz (EUR/kWp bzw. EUR/kWh), getrennt nach Größenkategorien, unterstützt.

Im Jahr 2025 werden insgesamt drei Fördercalls abgehalten (April, Juni, Oktober).
Förderbar sind Photovoltaik-Anlagen bis 1.000 kWp und Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp).

EAG Gesetzestext
EAG Verordnung


Kategorien und Fördersätze 

Kategorie A:
Förderung bis 10 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 160,00/kWp (Fixbetrag)

Kategorie B:
Förderung > 10 kWpeak bis 20 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 150,00/kWp (Fixbertrag)

Kategorie C:
Förderung > 20 kWpeak bis 100 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 140,00/kWp (max., Gebot erforderlich)

Kategorie D:
Förderung > 100 kWpeak bis 1.000 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 130,00/kWp (max., Gebot erforderlich)

Stromspeicher: EUR 150,00/kWh (Fixbetrag).
Separate Stromspeicher werden nicht gefördert.

 

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