EAG – Förderung startet am 21.04.2022

Erneuerbaren Ausbaugesetz

Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher
Start 1. Fördercall am 21.04. 2022
17:00 Uhr

Bei den Investitionszuschüssen aus dem EAG handelt sich um einen einmaligen Zuschuss
zu neuen Photovoltaik- und Stromspeicher-Anlagen.
Erweiterungen werden ebenfalls gefördert.

Bei Photovoltaik-Anlagen wird jedes einzelne kWp-Leistung, bei Stromspeicher wird jede einzelne kWh-Kapazität, mit einem Fördersatz (EUR/kWp bzw. EUR/kWh), getrennt nach Größenkategorien, unterstützt.

Pro Jahr werden 4 Fördercalls abgehalten. Für das Jahr 2022 im April, Juni, August und im Oktober.
Förderbar sind Photovoltaik-Anlagen bis 1.000 kWp und Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp).

EAG Gesetzestext
EAG Verordnung

Kategorien des Fördercall

Kategorie A:
Förderung bis 10 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 285,00/kWp (Fixbetrag)

Kategorie B:
Förderung > 10 kWpeak bis 20 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 250,00/kWp (max., Gebot erforderlich)

Kategorie C:
Förderung > 20 kWpeak bis 100 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 180,00/kWp (max., Gebot erforderlich)

Kategorie D:
Förderung > 100 kWpeak bis 1.000 kWpeak mit und ohne Stromspeicher
EUR 170,00/kWp (max., Gebot erforderlich)

Stromspeicher: EUR 200,00/kWh (Fixbetrag).
Separate Stromspeicher werden nicht gefördert.

 

Kunden, welche Ihre Photovoltaik-Anlage und Stromspeicher über EVERTO SOLARSTROM beziehen,
werden gesondert über die Einzelheiten und Vorgehensweise informiert.